14. Corona-Bekämpfungsverordnung RLP• Voraussichtliche Dauer der Verordnung bis 10. Januar 2021 enden.
• Die Auslegungshilfe zur Corona-Bekämpfungs-VO wurde entsprechend angepasst.
Nach den aktuellen Regelungen bleiben geöffnet:
• Dienst- und Werkleistungen (z.B. Reparaturen) des Handwerks (mit den unten genannten Ausnahmen)
• Abhol- und Lieferdienste (s. unten zum Bereich Handel)
• Optiker, Hörgeräteakustiker
• Reinigungen und Waschsalons
• hygienische und medizinische Fußpflegeeinrichtungen
• Einzelhandel mit Lebensmitteln (Fleischer, Bäcker, Konditoren etc.), Drogeriartikeln (z. B. bei Friseuren), Waren von Sanitätshäuser (ggf. Orthopädieschuhmacher, Orthopädietechnik)
Im Übrigen sind die Ladengeschäfte für Kundenverkehr zu schließen. Der Großhandel mit Produkten, welche zur Ausführung des Handwerks erforderlich ist, bleibt geöffnet.
Geschlossen werden:
• Friseursalons und Kosmetikstudios
• Einzelhandel zum Beispiel auch von Goldschmieden, Unterhaltungselektronik, Keramik, Handel mit Musikinstrumenten, Verkaufsräume im Autohandel, Maler- und Raumausstatter-Bedarf (außer Großhandel). Bitte beachten Sie hierbei, dass Abhol- und Lieferdienste sowie Dienst- und Werkleistungen, wie z. B. Reparaturen, gestattet sind.
Für den Bereich des übrigen Handwerks sind die Hygiene- und Sicherheitskonzepte weiterhin umzusetzen!!! Es gelten die auf der Homepage der Landesregierung veröffentlichten Hygienekonzepte.
Die aktuelle Verordnung, die Auslegungshilfe sowie weitere Bestimmungen der Landesregierung finden Sie
hier.------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ wurden in Teilen aktualisiert. Die nachstehende Tabelle zeigt die wesentlichen Veränderungen: