» KHS Newsletter 2025-09.3

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    » Webinar - Barrierefreiheit von Webseiten

 » Webinar - Barrierefreiheit von Webseiten

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geeehrte Mitglieder,

seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Das Gesetz enthält vor allem Informationen zu den Barrierefreiheitsanforderungen bei Produkten und Dienstleistungen inkl. bestimmten Webseiten, Apps und Onlineshops. Betriebe, die ihre Produkte über die eigene Webseite vertreiben, könnten von der neuen Gesetzgebung betroffen sein. 

In Zusammenarbeite mit unserem Kooperationspartner "Das-Handwerk-Digital.de" möchten wir daher alle Mitglieder informieren.

Thema:   Barrierefreie Webseiten – Pflicht seit 28. Juni 2025 – Schutz vor Abmahnungen
Datum:   09.10.2025
Zeit:        11:00 - 12:00 Uhr

Mittels nachstehendem Link   ">> mehr"   gelangen Sie zur Registrierung und können anschließend an dem Online-Vortrag teilnehmen. Tragen Sie bitte im Feld der Verbandszugehörigkeit die "Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald" ein.

Bei eventuellen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre 

Kreishandwerkerschaft
Rhein-Westerwald



 Barrierefreie Website.pdf
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 Verantwortlich:

Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald
Joseph-Kehrein-Straße 4
56410 Montabaur

oder

Postfach 13 64
56403 Montabaur

Telefon: 02602/1005-0
Telefax: 02602/1005-27
E-Mail: zentrale@handwerk-rww.de

Die KHS ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts,
entstanden durch Genehmigung der Satzung am 17.08.2001.


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