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Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geeehrte Mitglieder,
seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Das Gesetz enthält vor allem Informationen zu den Barrierefreiheitsanforderungen bei Produkten und Dienstleistungen inkl. bestimmten Webseiten, Apps und Onlineshops. Betriebe, die ihre Produkte über die eigene Webseite vertreiben, könnten von der neuen Gesetzgebung betroffen sein.
In Zusammenarbeite mit unserem Kooperationspartner "Das-Handwerk-Digital.de" möchten wir daher alle Mitglieder informieren. Thema: Barrierefreie Webseiten – Pflicht seit 28. Juni 2025 – Schutz vor Abmahnungen Datum: 09.10.2025 Zeit: 11:00 - 12:00 Uhr
Mittels nachstehendem Link ">> mehr" gelangen Sie zur Registrierung und können anschließend an dem Online-Vortrag teilnehmen. Tragen Sie bitte im Feld der Verbandszugehörigkeit die "Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald" ein.
Bei eventuellen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald
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