Die Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald vertritt gem. § 87 Abs. 1 HwO (Handwerksordnung) die Gesamtinteressen des selbstständigen Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes ihres Bezirks. Darüber hinaus kann sie gem. § 87 Abs. 5 HwO die Geschäfte der Innungen auf deren Ansuchen führen.
Die Innungen sind, wie die Kreishandwerkerschaft, Körperschaften des öffentlichen Rechts und setzen sich aus freiwilligen Mitgliedern zusammen. Zu den gesetzlichen und satzungsgemäßen Aufgaben der Kreishandwerkerschaft gehört es, die Gesamtinteressen der ihr angeschlossenen Innungen wahrzunehmen und sie bei der Erbringung der Service- und Dienstleistungen zu unterstützen. Im Bereich der Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald waren im Ende 2021 über 7.800 Betriebe in der Handwerksrolle oder das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe eingetragen. Die Kreishandwerkerschaft führt z. Zt. die Geschäfte von 26 Innungen. Deren Bezirk liegt überwiegend in den Kreisen Altenkirchen, Neuwied und Westerwald, umfasst durch Fusionen aber auch mehrere Landkreise oder Teile des Landes Rheinland-Pfalz. Sie ist damit eine der großen Kreishandwerkerschaften Deutschlands.
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Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald
Joseph-Kehrein-Straße 4
56410 Montabaur
oder
Postfach 13 64
56403 Montabaur
Telefon: 0 26 02/1005-0
Telefax: 0 26 02/1005-27
Montag-Donnerstag
von 7:45 Uhr − 12:00 Uhr und 12:45 Uhr − 16:30 Uhr
Freitag
7:45 Uhr − 12:00 Uhr und 12:45 Uhr − 15:30 Uhr
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